Auszug aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Reservierung und Rücktritt Wohnmobilreservierungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. Bei Abschluss des Mietvertrages ist eine Anzahlung in Höhe von 200,-EURO zu leisten, spätestens innerhalb von 8 Tagen danach. Bei Nichteinhaltung dieser Zahlungsfrist ist der Vermieter nicht mehr an die zugesagte Reservierung gebunden. Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter vor vereinbartem Mietbeginn sind folgende Anteile des vereinbarten Mietpreises laut Mietdaten zu zahlen: bis 90 Tage vor 1. Miettag 10%, bis 30 Tage vor 1. Miettag 50%, weniger als 14 Tage vor 1. Miettag 90%. Der Mieter ist berechtigt, einen Ersatzmieter zu benennen. Erfüllt dieser den Mietvertrag, so entfällt die anteilige Zahlung. Bei Fahrzeugabgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen. Gegen die bei Rücktritt fälligen Kosten ist der Mieter durch eine Reiserücktrittskostenversicherung geschützt. Diese ist im Reisepreis enthalten. Übergabe und Rücknahme Die Fahrzeuge können bereits am Vorabend des ersten Miettages ab 18.00 Uhr übernommen werden. Die Rückgabe erfolgt am letzten Miettag bis spätestens 18.00 Uhr (samstags 12.00 Uhr). Berechtigte Fahrer Das Mindestalter des Mieters bzw. berechtigten Fahrers muss 21 Jahre betragen und er muss einen gültigen Führerschein in der entsprechenden Fahrzeugklasse seit mindestens einem Jahr besitzen (ab 01.01.1999 EU-Führerscheinklasse B). Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst und den im Mietvertrag angegebenen Fahrer gelenkt werden. Der Mieter gilt für die Dauer der Mietzeit als Halter des Fahrzeuges.
Bei der Übergabe muss eine Kaution in Höhe von 620,- EURO hinterlegt werden. Die Kaution wird auf einem Übergabeprotokoll zusammen mit dem Zustand des Fahrzeuges bestätigt. Wenn das Fahrzeug unbeschädigt und gereinigt zurückgegeben wird, werden die Schecks uneingelöst zurückgegeben. Auslandsfahrten Fahrten in ehemalige Ostblockstaaten sowie Krisengebiete und das außereuropäische Ausland bedürfen der Abstimmung mit dem Vermieter. |